Großbritannien
Das Auswärtiges Amt informiert
Die englische Limited
Die Englische Limited (Ltd.) ist aus dem europäischem Markt nicht mehr wegzudenken.
Die weitere Verbreitung und Akzeptanz der Englischen Ltd. (Englischen Limited) ist nicht mehr aufzuhalten.
Möglich macht diese Entwicklung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach muss eine Gesellschaft, die in einem Mitgliedsstaat der EU rechtmäßig gegründet (z.B. eine Englische Limited) wurde, in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt werden. Dies war der entscheidende Durchbruch der Limited in Österreich und Deutschland.
Bisher konnte eine Gesellschaft, die in einem Mitgliedsstaat gegründet wurde, z.B. eine Englische Limited, ohne dort geschäftlich tätig zu sein, in einem anderen Mitgliedsstaat weder ihren Verwaltungssitz noch eine Zweigniederlassung gründen. Solche Gesellschaften waren nicht rechtsfähig (d.h. sie konnten keine Verträge schließen, nicht klagen, etc.)
Eine Englische Limited kann schnell gegründet werden. Hierfür ist nur ein Mindestkapital von 1 £ erforderlich, schon ist die persönliche Haftung der Gesellschafter beschränkt, wie bei einer österreichischen GmbH. Zur Gründung einer GmbH müssten aber mindestens 25.000,- € aufgebracht werden. In Österreich (dort erfordert die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 35.000,- €) werden heute mehr Englische Limited`s als GmbH`s gegründet.
Zweifelsohne besteht auch für Kleinunternehmer ein Bedarf nach beschränkter Haftung, den eine Englische Limited ausgezeichnet abdecken kann. Der reine Gründungsakt in England ist schnell und kostengünstig vollzogen.
Deswegen gibt es derzeit im Internet eine Vielzahl von Gründungsfirmen, meist selbst in Form einer Englischen Limited zu finden. Doch dabei ist eher Vorsicht geboten, denn um diese Englische Ltd. dann auch rechtmässig beim Handelsregister z.B. in Deutschland bzw. Firmenbuch in Österreich einreichen zu können, bedarf es sauberer Dokumente in beglaubigter Übersetzung.
Dazu kommt, dass die Englische Limited mit Verwaltungssitz im Inland die Bücher nach englischem Recht führen, und die „annual accounts" jährlich beim Companies House in England einreichen muss. Außerdem unterliegen die Direktoren einer Ltd. den Haftungsregeln des englischen Rechts.
Auch das englische Recht kennt Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsgrundsätze, die eingehalten werden müssen, will man die persönliche Haftung vermeiden. Aus all diesen Gründen empfiehlt sich auch hier, kompetenten Rat einzuholen.
Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern führen wir alle diese Dienstleistungen durch, und übergeben Ihnen eine fix und fertig eingetragene Englische Limited. Wir übernehmen auch Ihre komplette Steuerberatung die die meisten Gründungsgesellschaften nicht oder nur unzureichend anbieten.
Bitte fordern Sie unsere Preisliste an!
Die Gründung einer Limited in England
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die von uns angebotenen Positionen:
Auftragsgründung und Beratung inkl. Namensprüfung
Registered Office
Büroservice
Secretary inkl. Service (Verwaltungsdirektor)
Director - Nominee (Geschäftsführer treuhänderisch)
Shareholder - Nominee (Gesellschafter treuhänderisch)
Bankkonto in England und Deutschland
Steuerberatung und Rechtsanwalt in UK
Englische Rufnummer, Internet
Erstellung der Anmeldeunterlagen für das deutsche Handelsregister
Gründungsurkunde & Handelsregisterauszug (Apostille und beglaubigte deutsche Übersetzung)
Steuerberatung und Buchhaltung
Limited-Gründungen können Sie bei uns zu einem Pauschal- Preis buchen. In den Pauschal- Angeboten sind bereits die jeweils notwendigen Dienstleistungen enthalten.
Unsere unverbindliche Erstberatung vor Ort zu einem von Ihnen gewünschten Termin und Ort kostet 500,- €.
Erläuterungen
Unterschied zur „GmbH- Lösung“
Eine alternative Lösung wäre die Gründung einer deutschen GmbH mit Treuhand- Gesellschafter (juristische Person). Der wesentliche Unterschied zur „Limited- Lösung“ ist das erforderliche Stammkapital in Höhe von 25.000,- € bei einer GmbH-Gründung. Die Übernahme einer bestehenden GmbH (Vorrats- GmbH) entbindet nicht von der Einzahlung des Stammkapitals.
Ergänzend kann eine natürliche Person, die sich im Insolvenzverfahren befindet, nach den deutschen Gesetzen nicht Geschäftsführer einer GmbH werden, wohl aber Direktor einer englischen Limited.
Gemäß EU- Niederlassungsrecht greift bei der Limited das Recht des Sitzstaates, also englisches Recht. In Rechtsfolge beträgt das Stammkapital der Limited nur 1 Englisches Pfund.
Registered Office
Das Registered Office ist der eingetragene Firmensitz der Limited- Company. Es muß sich in England oder Wales befinden. An diese Anschrift wird die gesamte behördliche Post, die Ihre Company betrifft, versandt. Das Registered Office darf kein Postfach sein.
Secretary
Der Secretary ist der Verwaltungsdirektor einer Limited- Company. Er war in England gesetzlich vorgeschrieben. Aus unserer Erfahrung ist die Buchung des Secretary- Service für jeden deutschen Firmengründer sinnvoll.
Director
Der Director ist der Geschäftsführer einer Limited- Company.
Shareholder
Der Shareholder ist der Gesellschafter einer Limited- Company.
Gründungsurkunde & Handelsregisterauszug - Apostille
Die beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und des Handelsregisterauszuges (Apostille) wird in Deutschland immer dann benötigt, wenn Sie notarielle Beurkundungen vornehmen wollen. Dies könnte z.B. die Eintragung der englischen Limited in das deutsche Handelsregister, der Kauf oder die Übertragung einer Immobilie oder GmbH, oder anderer Beteiligungen usw. sein.
Kosten Limited
Aufstellung der Kosten einer Limited in England in €
1. Einmalige Kosten
a) Gründungskosten 199,00
b) Treuhänder bei Ernennung (Schriftführer) 180,00
c) Einrichtung englisches Bankkonto 300,00
d) Einrichtung deutsches Bankkonto 300,00
e) Apostille (Überbeglaubigung) 240,00
f) Treuhänder für den Gesellschafter (Shareholder) 270,00
2. Jährliche Kosten, im Voraus zu entrichten
a) deutsche Buchführung 360,00
b) Bereitstellung einer englischen Büroadresse 240,00
c) Bereitstellung einer deutschen Büroadresse 360,00
d) Englische Steuererklärung 120,00
e) Postweiterleitungsservice zuzüglich Porto 240,00
f) Treuhänder (Schriftführer) 180,00
g) Treuhänder für den Gesellschafter (Shareholder) 270,00
h) Beantragung USt.-Id.-Nr. 180,00
i) Umsatzsteuererklärung jährlich 120,00
j) Lohnbuchhaltung einmalig Einrichtung 180,00
k) Lohnbuchhaltung pro Arbeitnehmer/ Monat 10,00
3. Consulting-Beratungsgebühren je 1/2 Stunde 75,00
4. Weitere sonstige Serviceleistungen
a) Englische Handy-Telefonnummer mit
50,00 Pfund Guthaben 150,00
b) Namensänderung 60,00
c) Aktienübertragung 60,00
d) Wechsel Director oder Secretary 60,00
Bei diesen Gebühren handelt es sich um Bruttopreise einschließlich aller gesetzlichen Abgaben und Steuern.

