Insolvenz `lite´ Privat und Firma, Firmenprobleme

Insolvenz Firma Privat

Die Zahl der Firmeninsolvenzen und Privatinsolvenzen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr weiter an. Mit der Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens soll dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Soweit die Theorie. Nun ist das deutsche Insolvenzrecht primär auf die möglichst vollständige Befriedigung der Gläubigeransprüche ausgerichtet. Dementsprechend „gründlich“ wird dann auch vorgegangen: So können mehrere Jahre leicht vergehen, bis eine Restschuldbefreiung eintritt. In der Praxis folgt daraus ein jahrelanges Leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Dabei wird in vielen Fällen eine Tilgung der Verbindlichkeiten aufgrund ihrer Höhe nicht annähernd erreicht.
Und bei einer zusätzlichen Firmeninsolvenz ist auch das gesamte Firmenvermögen verloren. Fallen Sie hier nicht auf Unternehmensretter etc. herein sondern behalten die Zügel des Handels in Ihrer Hand und lassen sich von Steuerberatern und Rechtsanwälten helfen. Nutzen Sie die Möglichkeiten die die EU bietet!

Mit unserem Ansatz Insolvenz `lite´ Privat und Firma bieten wir Ihnen die Herstellung Ihrer Geschäftsfähigkeit in kürzester Zeit an. Wir gründen zu diesem Zweck eine preiswerte aber dennoch vom Image her angesehene GmbH/ AG inclusive Bankkonte mit Onlinebanking und Kreditkarte sowie auf Wunsch einen Treuhandservice. Sie können also sofort weiter geschäftlich handeln und Ihren Schaden begrenzen und Vermögen retten. Ihr Insolvenzproblem wird durch Vergleiche mit den Gläubigern gelöst* und/ oder der Anmeldung Ihrer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren in Deutschland. Ihr Gehalt als Geschäftsführer der spanischen GmbH/ AG sollte in diesem Fall unterhalb der Pfängungsfreigrenze liegen.

* Der Schuldner ist verpflichtet, einen Versuch auf Einigung mit seinen Gläubigern zu unternehmen. Das ist die Voraussetzung, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen zu können!

Bitte kontaktieren Sie uns. Wir rufen auch gerne zurück.


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